Ausländerinnen und Ausländer dürfen in der Schweiz Immobilien kaufen, doch die Regeln hängen von Staatsangehörigkeit, Bewilligung und Nutzung ab. Beantworten Sie vier Fragen, um Ihre Situation zu klären.
Der Test berücksichtigt die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) und die Zweitwohnungsregeln (Lex Weber), die in den meisten Walliser Ferienorten entscheidend sind.
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Häufige Fragen
Dürfen Ausländer in der Schweiz eine Wohnung kaufen?
Ja, unter Bedingungen. EU/EFTA-Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen mit Ausweis C kaufen wie Schweizer. Andere Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen die Wohnung kaufen, in der sie wohnen. Personen mit Wohnsitz im Ausland brauchen für eine Ferienwohnung eine kantonale Bewilligung und dürfen grundsätzlich nicht zur Vermietung kaufen.
Was ist die Lex Koller?
Es ist das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Es beschränkt den Kauf von Wohnungen durch Ausländer, die nicht in der Schweiz niedergelassen sind. Der Bundesrat hat im April 2026 eine Verschärfung in die Vernehmlassung geschickt.
Darf ich im Wallis eine Zweitwohnung kaufen?
Mit Wohnsitz im Ausland braucht es eine kantonale Bewilligung, in einem bezeichneten Tourismusort und im Rahmen eines Kontingents. Zudem dürfen in Gemeinden mit über 20 % Zweitwohnungen grundsätzlich nur Wohnungen, die vor dem 11. März 2012 bestanden, als Zweitwohnung genutzt werden (Lex Weber).